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   BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73   

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https://dejure.org/1973,1229
BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73 (https://dejure.org/1973,1229)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1973 - VI C 13.73 (https://dejure.org/1973,1229)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1973 - VI C 13.73 (https://dejure.org/1973,1229)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aktenwidrigkeit eines Urteils - Verteidigungsbereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers in utopischen Situationen - Zulässigkeit von Testfragen an einen Kriegsdienstverweigerer zu Konfliktsituationen - Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen ...

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73
    Der erkennende Senat hat dieses Problem zuletzt in seinem Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - zusammenfassend behandelt; vgl. insbesondere auch das Urteil des VIII. Senats vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - (BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118).
  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73
    Die Revision ist zulässig, insbesondere ist sie ordnungsgemäß begründet worden; dies wäre allerdings entgegen der im Revisionsschriftsatz vertretenen Auffassung nicht der Fall gewesen, wenn sich die Begründung in der Bezugnahme auf die frühere Revisionsbeschwerde erschöpft hätte (vgl. BVerwGE 21, 286).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73

    Verstoß gegen Bundesrecht bei mangelndem Anspruch auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73
    Der erkennende Senat hat dieses Problem zuletzt in seinem Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - zusammenfassend behandelt; vgl. insbesondere auch das Urteil des VIII. Senats vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - (BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Nichts anderes ergibt sich, sofern die Nichterwähnung der Kostengrundentscheidungen als eine aktenwidrige Tatsachenfeststellung anzusehen wäre: Ein offentsichtlicher Widerspruch zwischen einer tatsächlichen Feststellung im Urteil des Tatsachengerichts und der Aktenlage darf vom Revisionsgericht jedenfalls auch dann ohne Verfahrensrüge von Amts wegen berücksichtigt werden, wenn die Verwaltungsvorgänge, aus denen sich ein solcher offensichtlicher Widerspruch ergibt, zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht und im Urteil verwendet worden sind; er macht nicht nur eine Beweiswürdigung unrichtig, sondern stellt auch eine Rechtsverletzung dar (Urteile vom 27. Oktober 1965 - BVerwG 5 C 89.64 - ZLA 1966, 159, vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 13.73 - und vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 ).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    So hat zur Frage der situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung der erkennende Senat im Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 13.73 - und im Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 151.73 - ausgesprochen, daß zwar situationsbedingte Erwägungen die Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers nicht ausschließen: Denn von dem Kriegsdienstverweigerer kann in verfassungskonformer Auslegung des § 25 WPflG nicht auch eine Gewissensentscheidung für Situationen verlangt werden, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich, wenn nicht praktisch unmöglich ist (BVerfGE 12, 45 [60 f.]).
  • BVerwG, 16.07.1992 - 4 B 172.91

    Berücksichtigung von Planungsalternativen durch eine Planfeststellungsbehörde -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß dieser Widerspruch offensichtlich sein, so daß es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1965 - BVerwG 5 C 89.64 - ZLA 1966, 159; Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 13.73 - ; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 [BVerwG 12.03.1985 - 7 C 26/83]; Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 9 C 54.87 - BVerwGE 79, 291 [BVerwG 29.04.1988 - 9 C 54/87]; Urteil vom 10. August 1988 - BVerwG 7 C 83.87 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 7).
  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein

    Zwar bindet diese Feststellung den erkennenden Senat nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 88.62 - und vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 13.73 - ferner Beschluß vom 28. Januar 1983 - BVerwG 6 B 7.83 -); der übrige Akteninhalt führt indessen - wie ausgeführt - zu einer gleichartigen Feststellung.
  • BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an ordnungsgemäße

    Auch eine solche Bereitschaft zur Verteidigung mit der Waffe in einer nach der gegenwärtigen historischen und politischen Situation nicht aktuellen und sogar unwahrscheinlichen Situation schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus (Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 13.73 - vgl. auch Beschlüsse vom 18. Januar 1974 - BVerwG VI CB 65.73 - und vom 23. August 1973 - BVerwG VI 151.73 - mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 05.11.1973 - VI B 47.73
    Daß eine solche Ermittlung Rechtens ist, im Rahmen der Sachaufklärung dem tatrichterlichen Ermessen unterliegt und die Grundlage von das Revisionsgericht nach Maßgabe des § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich Ernst und Tiefe der behaupteten Gewissensentscheidung sein kann, hat der beschließende Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des VIII. Senats bereits mehrfach entschieden (vgl. u.a.Beschlüsse vom 8. Februar 1973 - BVerwG VI B 14.73 -, vom 3. April 1973 - BVerwG VI B 10.73 - undvom 14. August 1973 - BVerwG VI C 19.73 - sowieUrteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 13.73 -).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 6 B 19.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Der Senat hat bisher offengelassen, wie der Mangel der Aktenwidrigkeit inhaltlich im einzelnen zu bestimmen ist und ob er dem sachlichen Recht oder aber dem Verfahrensrecht zuzurechnen ist (vgl. Urteile vom 21. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 88.62 - und vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 13.73 -).
  • BVerwG, 20.02.1980 - 6 B 111.79

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers -

    In der Beschwerdeschrift fehlt insoweit jeder Anhaltspunkt (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 23. Januar 1976 - BVerwG 6 CB 106.75 - und vom 2. April 1976 - BVerwG 6 C 13.73 -).
  • BVerwG, 31.01.1974 - VI C 17.73

    Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes - Unterhaltsanspruch auf vorschussweise

    Ist der Wehrpflichtige jedoch - ohne Beschränkung auf konkrete notwehrähnliche Umstände - zur Verteidigung mit der Waffe in bestimmten kriegerischen Situationen bereit, so ist seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer selbst dann ausgeschlossen, wenn sich diese Bereitschaft auf nach der gegenwärtigen historischen und politischen Situation nicht aktuelle und sogar unwahrscheinliche Situationen bezieht (Urteile vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - und vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 13.73 - sowie Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 151.73 -).
  • BVerwG, 16.08.1984 - 6 CB 92.83

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Es kann unentschieden bleiben, ob in der "Aktenwidrigkeit" eines Urteils ein sachlich-rechtlicher Mangel zu sehen ist (vgl. dazu Urteile vom 21. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 88.62 - und vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 13.73 -), der nach dem auf die Rechtsmittel des Klägers noch anzuwendenden § 34 Abs. 2 und 3 WPflG i.V.m. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde unter Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache oder des Beruhens des angefochtenen Urteils auf der Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht werden könnte; würde es sich bei der Aktenwidrigkeit eines Urteils dagegen um einen Verfahrensmangel handeln, wovon hier die Revisionsbegründung ausgeht, so würde zu einer einwandfreien Revisionsbegründung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO gehören, daß mit ihr die für verletzt gehaltene Rechtsnorm des Verfahrensrechts - etwa § 108 Abs. 1 und 2 VwGO - bezeichnet wird.
  • BVerwG, 18.01.1974 - VI CB 65.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit

  • BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei ausgeprägter Tötungshemmung -

  • BVerwG, 29.10.1976 - 3 B 59.76

    Ersatz eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Verlust von juristischen

  • BVerwG, 06.11.1973 - VI B 70.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

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